Wahlarzt
Als Wahlärzte nehmen wir uns ausreichend Zeit für Ihre gesundheitlichen Probleme und können diese in privatem Rahmen individuell behandeln. Weitere Vorteile sind die kurzfristige Terminvergabe, die kürzere Wartezeit in der Ordination und die Möglichkeit eines Abendtermins.
Kosten
Impfungen gegen SARS-CoV-2 (Coronaimpfung) und Influenza (Grippeimfung) sowie Vorsorgeuntersuchungen sind für Sie kostenfrei, diese können wir direkt mit den Sozialversicherungsträgern abrechnen.
Für andere Leistungen erhalten Sie nach der Ordination eine Honorarnote. In dieser werden alle refundierbaren Punkte aufgeführt, um eine Rückerstattung möglichst unkompliziert und einfach zu gestalten.
Bitte beachten Sie, dass nicht der gesamte Betrag erstattet wird, sondern maximal 80% jenes Tarifs, welcher ein Vertragssarzt der Sozialversicherungsträger für dieselbe Leistung erhalten hätte. Die Höhe der Rückvergütung kann aber je nach erbrachter Leistung, bereits in Anspruch genommenen Leistungen und je nach Krankenkasse niedriger ausfallen.
Für einige Leistungen, wie beispielsweise Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten, andere Atteste, etc. erfolgt von den Krankenkassen weder beim Kassen- noch beim Wahlarzt eine Kostenerstattung.
Mit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen (private Krankenversicherungen) wird Ihnen je nach Vertrag entweder die Differenz zwischen Kassentarif und Wahlarzthonorar oder das gesamte Wahlarzthonorar rückerstattet.
Auf Wunsch erhalten sie gerne vor Ihrem Termin eine Angabe über die zu erwartenden Kosten.
Verordnete Medikamente erhalten Sie zur üblichen Rezeptgebühr – 2024: € 7,10 – in Ihrer Apotheke.
Zahlungsmodalitäten
Sie können bequem bar oder mittels Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard) direkt in der Ordination bezahlen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit das Honorar binnen 2 Wochen mittels Banküberweisung zu begleichen.
Wir übernehmen für Sie die Zusendung der Rechnung an Ihre Krankenversicherung, so Sie das wünschen.
Vermeidbares
Wenn Sie bei uns einen Termin vereinbaren, sehen wir dies als beiderseitige Verpflichtung an. Bei wiederholter kurzfristiger Absage oder unentschuldigtem Versäumen eines Termins, behalten wir uns vor, unsere Zeit in Rechnung zu stellen.